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Wichtigste Organe der
Nationalversammlung
Das Präsidium ist das Kollektivorgan, das unter der Leitung des Präsidenten die interne Funktionsweise der Nationalversammlung organisiert und ihre Arbeiten leitet.
Das Präsidium umfasst 22 Mitglieder : den Präsidenten ; 6 Vizepräsidenten ; 3 Quästoren; 12 Schriftführer. Der Präsident (siehe unten), der sich von 1875 bis 1958 jährlich zur Wiederwahl stellen musste, wird nunmehr für die Dauer der gesamten Legislaturperiode gewählt (Artikel 32 der Verfassung). Alle anderen Mitglieder werden jährlich bei Eröffnung der ordentlichen Sitzungsperiode im Oktober gewählt. Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Nationalversammlung ist bei der Zusammensetzung des Präsidiums darauf zu achten, dass "das Verhältnis der in der Nationalversammlung vertretenen politischen Kräfte angemessen wiedergegeben wird", ohne dass allerdings feste Quoten vorgeschrieben sind. Gibt es – was meistens der Fall ist – genauso viele Kandidaten wie zu besetzende Ämter, erfolgt die Benennung ohne Abstimmung. Zwei Befugnisse sind unmittelbar in der Verfassung festgelegt : - Artikel 26 Absatz 2 bestimmt, dass kein Abgeordneter ohne die Genehmigung des Präsidiums verhaftet oder seiner Freiheit beraubt oder in seiner Freiheit eingeschränkt werden darf. - Artikel 89 Absatz 3 sieht vor, dass bei einer Verfassungsänderung das Präsidium der Nationalversammlung als Präsidium des Kongresses fungiert. Das Präsidium hat die allgemeine Weisungsbefugnis in der Nationalversammlung inne. Es verfügt "über alle Befugnisse zur Regelung der Beratungen der Nationalversammlung sowie zur Organisation und Leitung aller Dienststellen" (Artikel 14 Absatz 1 der Geschäftsordnung). Manche Befugnisse werden individuell wahrgenommen: die Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten; die Quästoren (siehe unten) sind für die administrative und finanzielle Verwaltung zuständig; und die Schriftführer haben die Abstimmungen zu überwachen. Das Präsidium ist ein Kollegialorgan, das die Nationalversammlung bei externen Veranstaltungen zu vertreten, die Geschäftsordnung auszulegen und anzuwenden, größere Vorfälle während einer Sitzung zu regeln und bei der audiovisuellen Kommunikation für Gleichbehandlung zu sorgen hat. Organisation der Dienststellen und Status des Personals der Nationalversammlung werden vom Präsidium bei seinen Beratungen festgelegt. Zur Vorbereitung bestimmter Beschlüsse des Präsidiums werden innerhalb dieses Gremiums gewöhnlich Delegationen eingesetzt. Zurzeit gibt es sechs Delegationen, die während der 12. Legislaturperiode für folgende Bereiche zuständig waren :: - Status der Abgeordneten und Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen, - Kommunikation, - internationale Tätigkeiten, - Fragen betreffend die parlamentarischen Ämter, - Prüfung der finanziellen Zulässigkeit der Gesetzesvorschläge, - Studiengruppen. In der 13. Legislaturperiode betreffen sie : - Audiovisuelle Kommunikation und Presse, - Status der Abgeordneten und Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen, - Fragen betreffend die Studiengruppen und die parlamentarischen Ämter, - internationale Tätigkeiten, - Informatik und neue Technologien, - Prüfung der Zulässigkeit der Gesetzesvorschläge.
Jeder Delegation steht ein Vizepräsident vor, der dem Präsidium über die Schlussfolgerungen seiner Delegation berichtet. Das Präsidium tritt in der Regel einmal im Monat zusammen. Nach jeder Sitzung wird im Feuilleton und auf der Internet-Site der Nationalversammlung eine Zusammenstellung der Beschlüsse veröffentlicht, von denen einige im Amtsblatt der Französischen Republik, dem Journal officiel, abgedruckt werden.
Laut Verfassung der V. Republik wird der Präsident der Nationalversammlung für die gesamte Dauer der Legislaturperiode, das heißt für fünf Jahre gewählt (Artikel 32 der Verfassung), wohingegen er unter der IV. Republik zu Beginn einer jeden jährlichen Sitzungsperiode neu gewählt wurde. Er hat zwar einige Befugnisse zugunsten des Präsidenten des Senats eingebüßt, der nunmehr im Falle einer Vakanz des Amtes des Präsidenten der Republik insbesondere dessen Befugnisse vorübergehend wahrnimmt; an seiner Stelle fungiert der Präsident der Nationalversammlung heute aber als Präsident des Kongresses des Parlaments, wenn dieser in Versailles zu einer Verfassungsänderung zusammentritt. Beide Präsidenten verfügen über mehrere gleiche verfassungsmäßige Befugnisse: Ernennungsbefugnis; Recht, den Verfassungsrat anzurufen; zwingende Konsultation beider Präsidenten in bestimmten Situationen. - Die beiden Präsidenten benennen jeweils drei Mitglieder des Verfassungsrates (Artikel 56 Absatz 1 der Verfassung). Ferner benennen sie jeweils eine Persönlichkeit für die beiden Abteilungen des Obersten Rates des Richterstandes und der Staatsanwaltschaft (Artikel 65 Absatz 3 der Verfassung). - Beide Präsidenten sind befugt, den Verfassungsrat mit einem vom Parlament angenommenen Text vor dessen Verkündung (Artikel 61 Absatz 2 der Verfassung) oder mit einem völkerrechtlichen Vertrag, der möglicherweise eine verfassungswidrige Klausel enthält (Artikel 54 der Verfassung), zu befassen. Mithin hat die V. Republik die Präsidenten der beiden parlamentarischen Kammern mit zuvor ungekannten Befugnissen als Hüter der Verfassung ausgestattet, die ihre Funktion gestärkt haben. - Die Präsidenten der beiden Kammern müssen zwingend konsultiert werden, wenn die Nationalversammlung aufgelöst wird (Artikel 12 Absatz 1 der Verfassung), der Präsident der Republik auf Artikel 16 zurückzugreifen beschließt und der Premierminister gemäß Artikel 28 Absatz 3 zusätzliche Sitzungstage anberaumt. Ferner hat der Präsident der Nationalversammlung für die Sicherheit seiner Kammer nach innen wie nach außen zu sorgen (Artikel 13 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Nationalversammlung). Als Vorsitzender des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten ist er als einziger befugt, "Mitteilungen der Nationalversammlung" abzugeben (Artikel 13 Absatz 3 der Geschäftsordnung), insbesondere um das Ergebnis ihrer Beratungen zu beurkunden, eine Bilanz jeder Sitzungsperiode zu ziehen und die Befugnisse der Nationalversammlung zu verteidigen.
DIE PRÄSIDENTEN DER NATIONALVERSAMMLUNG Seit der Wahl von Jean-Sylvain Bailly am 17. Juni 1789 zu ihrem ersten Präsidenten folgten einander rund 240 Persönlichkeiten auf dem "Hochsitz" der Nationalversammlung, wie die Tribüne des Präsidenten gemeinhin genannt wird. Diese hohe Anzahl ist darauf zurückzuführen, dass die Revolutionsversammlungen es für notwendig hielten, den Amtsinhaber alle zwei Wochen auszuwechseln. So zählten die Konstituierende Versammlung, die Gesetzgebende Versammlung, der Konvent, der Rat der Fünfhundert und der Gesetzgebende Körper in den fünfzehn Jahren ihrer Existenz 188 Präsidenten. Dagegen schlugen die Verfassungsgeber der V. Republik den entgegengesetzten Weg ein, da sie vorsahen, dass die Nationalversammlung ihren Präsidenten zu Beginn der Wahlperiode für deren gesamte Dauer, das heißt in der Regel für fünf Jahre wählt. So verfügt der Präsident der Nationalversammlung, den die Verfassung überdies mit beträchtlichen Befugnissen ausgestattet hat, über eine Stellung, die ihm über den Einfluss seines Amtes hinaus eine besondere Rolle in der Funktionsweise der Institutionen verschafft. Unter denjenigen, die dieses Amt innehatten, gibt es viele berühmte Namen, wie beispielsweise Bailly, Talleyrand, Sieyès, Abbé Grégoire, Mirabeau, Condorcet, Danton, Robespierre, Saint-Just, Lazare Carnot, Cambacérès, Chénier, Lucien Bonaparte, Royer-Collard, Gambetta, Edouard Herriot... Seit 1958 bekleideten nacheinander dieses Amt: Jacques Chaban-Delmas (Dezember 1958 - Juni 1969), Achille Peretti (Juni 1969 - April 1973), Edgar Faure (April 1973 - April 1978), Jacques Chaban-Delmas (April 1978 - Mai 1981, Louis Mermaz (Juli 1981 - April 1986), Jacques Chaban-Delmas (April 1986 - Mai 1988), Laurent Fabius (Juni 1988 - Januar 1992), Henri Emmanuelli (Januar 1992 - April 1993), Philippe Séguin (April 1993 - April 1997), Laurent Fabius (Juni 1997 - März 2000), Raymond Forni (29. März 2000 - 18. Juni 2002), Jean-Louis Debré (25. Juni 2002 - 4. März 2007), Patrick Ollier (2007), Bernard Accoyer (seit Juni 2007).
Die früheren Präsidenten der Nationalversammlung
Bei den Aussprachen spielt der Präsident, der – wann immer erforderlich – von einem der Vizepräsidenten vertreten wird, eine Rolle, über deren Bedeutung Artikel 52 der Geschäftsordnung Aufschluss gibt: "Der Präsident eröffnet die Sitzung, leitet die Beratungen, achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung und wahrt die Ordnung. Er kann jederzeit die Sitzung unterbrechen oder aufheben.". Die Präsidenten verkörpern und vertreten die Nationalversammlung nach außen. Seit fünfzehn Jahren nehmen die internationalen Beziehungen bei ihren Tätigkeiten einen immer größeren Raum ein. Sie empfangen zahlreiche ausländische Persönlichkeiten und Delegationen. In Anknüpfung an eine seit dem Empfang des US-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson im Jahre 1919 nicht mehr gepflegte Tradition werden seit 1993 ausländische Staats- und Regierungschefs nicht nur im Hôtel de Lassay und im Palais-Bourbon, sondern auch im Halbrund empfangen, das kein Präsident der Französischen Republik seit 1875 mehr betreten hat. Die Verfassung von 1958 untersagt es zudem dem Präsidenten der Republik, direkt zu den beiden parlamentarischen Kammern zu sprechen, mit denen er durch Mitteilungen verkehrt, die er verlesen lässt und über die keine Aussprache stattfindet (Artikel 18). Die Konferenz der Präsidenten, die 1911 geschaffen wurde, legt hauptsächlich den Zeitplan für die Arbeiten der Nationalversammlung fest. Im Gegensatz zum Präsidium werden die Mitglieder der Konferenz der Präsidenten nicht unmittelbar von den Abgeordneten gewählt. Von Rechts wegen gehören der Konferenz an: der Präsident der Nationalversammlung, der "die Konferenz" einberuft und leitet; die sechs Vizepräsidenten; die Vorsitzenden der sechs ständigen Ausschüsse sowie gegebenenfalls eines Sonderausschusses; die Fraktionsvorsitzenden, die bei Abstimmungen in der Konferenz "über eine Stimmenzahl, die der Anzahl der Mitglieder ihrer Fraktion entspricht (...)," verfügen (Artikel 48 Absatz 7 der Geschäftsordnung); abgestimmt wird in der Konferenz der Präsidenten aber nur selten. Weitere Mitglieder sind der Generalberichterstatter des Finanzausschusses und seit 1995 der Vorsitzende der Delegation für die Europäische Union, was den zunehmenden Einfluss dieses Gremiums belegt. Die Regierung ist in der Konferenz durch eines ihrer Mitglieder, in der Regel den Minister für die Beziehungen zum Parlament vertreten. Auf den ersten Blick hat die Konferenz seit 1958 lediglich eine ausführende Rolle. Bei ihrer wöchentlichen Zusammenkunft "prüft die Konferenz den Arbeitsplan der Nationalversammlung für die laufende Woche und die beiden darauffolgenden Wochen". Zu diesem Zweck gibt ihnen der Präsident "die von der Regierung gestellten Anträge auf vorrangige Aufnahme in die Tagesordnung" bekannt (Artikel 48 Absatz 4 der Geschäftsordnung). Ansonsten beschränkt sie sich auf Vorschläge "in Ergänzung zu den von der Regierung als vorrangig festgelegten Beratungen". Die Verfassungsänderung vom 4. August 1995 bestimmte, dass eine Sitzung pro Monat vorrangig der von der Nationalversammlung festgelegten Tagesordnung vorbehalten ist. Die Konferenz der Präsidenten legt das Datum dieser Sitzungen und die Regeln für die Aufteilung der Redezeit zwischen den Fraktionen fest. Festzulegen hat die Konferenz auch das Datum der Aussprache über einen eingebrachten Misstrauensantrag, die Redezeit für die Beratungen über Gesetzestexte und die Debatten sowie die Regeln für die Organisation des "Haushaltsmarathons" und dessen detaillierten Zeitplan. Ferner setzt sie die wöchentlichen Sitzungen für die mündlichen Fragen fest, deren Ablauf sie organisiert. Die Konferenz beschließt schließlich die Organisation bestimmter "feierlicher" namentlicher Abstimmungen, die zu einem Zeitpunkt abgehalten werden, an dem möglichst viele Abgeordnete teilnehmen können (Artikel 65 Absatz 1 der Geschäftsordnung). Die Konferenz der Präsidenten ist ein Ort der Begegnung, ja sogar der Verhandlung zwischen den Vertretern der Fraktionen und Ausschüsse und der Regierung, die darin durch eines ihrer Mitglieder, in der Regel den Minister für die Beziehungen zum Parlament vertreten ist. Neben den Fragen der Tagesordnung werden alle Probleme erörtert und gelöst, die die Funktionsweise der Nationalversammlung, insbesondere bei ihren Beratungen, unmittelbar betreffen. In dieser Hinsicht spielt sie in der Funktionsweise der Nationalversammlung eine zunehmend wichtige Rolle. Bezeichnung und Funktion gehen auf den "Sénatus-consulte" (Senatsbeschluss) vom 28. Frimaire des Jahres XII (20. Dezember 1803) zurück. Seit der III. Republik gibt es drei Quästoren. Traditionell gehören zwei der Regierungsmehrheit und einer der Opposition an. "Die Quästoren sind unter der Leitung des Präsidiums mit der Wahrnehmung der Finanz- und Verwaltungsdienste betraut. Ohne ihre vorherige Stellungnahme dürfen keine neuen Ausgabenverpflichtungen eingegangen werden" (Artikel 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung). Die Nationalversammlung benennt sie zu Beginn einer jeden Wahlperiode; wie im Falle der übrigen Mitglieder des Präsidiums (mit Ausnahme des Präsidenten) werden ihre Ämter jedes Jahr im Oktober bei Eröffnung der Sitzungsperiode neu besetzt (Artikel 10 Absatz 1 der Geschäftsordnung). Die drei Quästoren sind kollegial mit der administrativen und finanziellen Verwaltung der Nationalversammlung betraut. Sie sind zuständig für die Personalverwaltung, die Ausstattung, den Automobilpark, die Gebäude, die Restaurants und den Ausschank, die Systeme der sozialen Sicherung, die Versorgungsbezüge usw.. Insbesondere im Bereich des Haushalts spielen sie eine gewichtige Rolle; denn sie bereiten den Haushalt der Nationalversammlung vor und stellen ihn fest in einem Gremium, dem auch die Quästoren des Senats angehören und dem der Präsident des Rechnungshofes vorsteht, und gehen die Ausgabenverpflichtungen ein. Da beide Kammern finanzielle Autonomie genießen, gehen die Quästoren die Ausgabenverpflichtungen ein, ohne dass es eines Sichtvermerks durch den Finanzkontrolleur, der Beamter der Exekutive ist, bedarf. Im Auftrag des Präsidenten haben die Quästoren für die Sicherheit des Palais-Bourbon zu sorgen. Zu diesem Zweck organisieren und kontrollieren sie die Modalitäten für den Zugang zum Palais und den Aufhalt darin. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist besonders heikel, da die Nationalversammlung seit einigen Jahren eine "Politik der offenen Tür" betreibt. Artikel 4 der Verfassung erwähnt nur die politischen Parteien und Gruppierungen, nicht aber die Fraktionen, zu denen sich die Abgeordneten der einzelnen Parteien in der Nationalversammlung zusammenschließen. Fraktionen wurden erstmals 1910 in der Abgeordnetenkammer gebildet. Die Geschäftsordnung widmet den Fraktionen heute ein ganzes Kapitel (Kapitel V Artikel 19 bis 23) und definiert sie als Zusammenschluss von Abgeordneten, die ihre "politische Zugehörigkeit" miteinander verbindet. Zur Bildung einer Fraktion müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Vorhandensein einer Mindestzahl von Abgeordneten, die 1959 zunächst auf 30 und danach 1988 auf 20 festgelegt wurde; Abgabe einer "politischen Erklärung" bei ihrer Bildung, die von den Fraktionsmitgliedern unterzeichnet und von dem von ihnen gewählten Vorsitzenden eingereicht wird. Nach Bildung der Fraktionen zu Beginn einer jeden Wahlperiode beruft der Präsident der Nationalversammlung eine Sitzung ihrer Vorsitzenden ein, um den Plenarsaal der Anzahl Fraktionen entsprechend zu unterteilen. Die Fraktionen können ihre Organisation, den Ablauf ihrer Sitzungen und Abstimmungen sowie ihre Geschäftsordnung selbst festlegen. Sie verfügen über eigene Räume und ein Sekretariat. Mit der Zunahme der Parteidisziplin – je nach Partei unterschiedlich – weiteten sich auch ihre Zuständigkeiten und Befugnisse aus. Mithin spielen die Fraktionen in zahlreichen Bereichen der Organisation und Funktionsweise der Nationalversammlung eine gewichtige Rolle. Bei bestimmten Benennungen (Präsidium, Ausschüsse, parlamentarische Delegationen und Ämter) wird der Stärke der einzelnen Fraktionen Rechnung getragen. Das Gleiche gilt für die Zuteilung der Redezeit bei den Debatten, die Aufteilung der mündlichen Fragen sowie die Erklärungen zur Abstimmung. Die Fraktionsvorsitzenden gehören von Rechts wegen der Konferenz der Präsidenten an, in der sie bei Abstimmungen über eine Stimmenzahl, die der Anzahl der Mitglieder ihrer Fraktion entspricht, verfügen. Im Gesetzgebungsverfahren und bei den Aussprachen in den Plenarsitzungen genießen sie zudem bestimmte Befugnisse. Zum Beispiel können sie selbst oder durch ein hiermit beauftragtes Mitglied die Unterbrechung der Sitzung oder eine namentliche Abstimmung beantragen. Sie können auch eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit verlangen; ein Recht, das sie allerdings persönlich wahrnehmen müssen. Sie können bestimmte Texte auf die Tagesordnung setzen lassen: Entschließungen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder zu Entwürfen von Rechtsakten der Gemeinschaft sowie Gesetzesvorschläge, über die in den der parlamentarischen Initiative gewidmeten monatlichen Sitzungen beraten wird. Zugang der Rubrik der Fraktionen der 13. Legislaturperiode
- Die Tätigkeit der Ausschüsse - Informations- und Ermittlungsverfahren in den Ausschüssen - Parlamentarische Ämter und Delegationen - Die Delegation der Nationalversammlung für die Europäische Union
DIE NATIONALVERSAMMLUNG UND DIE INTERNATIONALEN BEZIEHUNGEN
In unseren Institutionen fällt zwar der Exekutive die wichtigste Rolle in den internationalen Beziehungen zu; dennoch können sich aber auch die parlamentarischen Kammern an deren Gestaltung beteiligen, insbesondere durch die so genannte "parlamentarische Diplomatie". In den letzten Jahren hat ihre Rolle in diesem Bereich an Bedeutung gewonnen. Die Nationalversammlung wirkt zunächst im Rahmen ihrer institutionellen Zuständigkeiten an der Außenpolitik mit: Zustimmung zur Ratifizierung der völkerrechtlichen Verträge und Übereinkommen (siehe dritten Teil), Beratung über die Haushaltsmittel des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Ministeriums für Zusammenarbeit, Beratung über den Beitrag Frankreichs zum Haushalt der Europäischen Union, Debatte im Anschluss an die Erklärungen der Regierung über die französische Außen- und Europapolitik, bei der auch Fragen an die Regierung gerichtet werden können. Der Auswärtige Ausschuss hat im Auftrag der Nationalversammlung ständig alle Fragen der internationalen Beziehungen zu verfolgen. Zu diesen ständigen Aufgaben kommt eine ganze Reihe punktueller Aktionen hinzu, für die verschiedene Organe der Nationalversammlung zuständig sind: der Präsident, der oftmals ausländische Staats- und Regierungschefs im Hôtel de Lassay empfängt, mit denen er auch bei seinen offiziellen Auslandsreisen alleine oder in Begleitung von Mitgliedern des Präsidiums zusammentrifft; die ständigen Ausschüsse, die bei der Wahrnehmung ihrer Informationsaufgaben häufig Kontakte zu ihren ausländischen Kollegen unterhalten; die Freundeskreise, die systematische und privilegierte Beziehungen zu den Mitgliedern der Parlamente nahezu aller Länder pflegen. Zudem gibt es internationale parlamentarische Versammlungen, zu deren Tagungen die Nationalversammlung Delegationen entsendet: die Interparlamentarische Union (IPU), die Parlamentarische Versammlung der Frankophonie, die Parlamentarischen Versammlungen des Europarates, der Westeuropäischen Union (WEU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Nordatlantikpaktes (NATO). In den letzten Jahren haben sich neue Formen der Mitwirkung herausgebildet: Aktionen der internationalen Kooperation, die zuweilen als "demokratisches Engineering" bezeichnet werden und bei denen die Nationalversammlung den Parlamenten, die dies wünschen, eine technische Unterstützung für ihre Funktionsweise leistet; Beobachtung von Wahlen in anderen Ländern durch Mitglieder des Präsidiums. Innerhalb des Präsidiums hat eine Delegation alle internationalen Aktivitäten der Kammer zu koordinieren. Unter ihrer Ägide werden Kolloquien zu verschiedenen Themen der internationalen Beziehungen organisiert.
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