Die Abgeordneten gehören im allgemeinen Fraktionen an, die die wichtigsten französischen Parteien vertreten. Die derzeitige Zusammensetzung der Nationalversammlung können Sie über diese Website erfahren.
Jeder Abgeordnete ist auch Mitglied eines der sechs ständigen Ausschüsse.
Die Befugnisse der Nationalversammlung
Die Nationalversammlung hat im wesentlichen zwei Befugnisse: Beschluß von Gesetzen und Kontrolle der Regierungsarbeit.
Beschluß von Gesetzen
Gelangen die beiden Kammern beim Beschluß eines Gesetzes zu keiner Einigung, gibt die Nationalversammlung den Ausschlag. Verfassungsänderungen müssen zunächst von der Nationalversammlung und vom Senat getrennt und danach vom Kongreß - der gemeinsamen Tagung der Abgeordneten und Senatoren -mit einer Mehrheit von drei Fünfteln angenommen werden.
Kontrolle der Regierungsarbeit
Zur Kontrolle der Regierungsarbeit stehen jeder Kammer folgende Mittel zur Verfügung: Debatte über Regierungserklärungen, mündliche und schriftliche Anfragen, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder Informationsgremien. Ferner kann die politische Verantwortung der Regierung (das heißt deren Existenz) vor der Nationalversammlung in Frage gestellt werden. Möglich ist dies entweder bei einer Erklärung zur allgemeinen Politik, bei der der Premierminister beantragt, daß ihm die Nationalversammlung das Vertrauen ausspricht, oder bei einer Abstimmung über einen Mißtrauensantrag, der von mindestens einem Zehntel der Mitglieder der Nationalversammlung einzubringen ist und für dessen Annahme die absolute Mehrheit erforderlich ist.
Die Nationalversammlung hat ihren Sitz im Pariser Palais Bourbon am Seine-Ufer.
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